Ballonfahrt
Die Geschwindigkeit eines Ballons hängt von der örtlichen Windgeschwindigkeit ab. Beim Start sowie bei der Landung sollten Geschwindigkeiten von weit unter 20 km/h herrschen. Während der Fahrt gelten 40 km/h schon als zügig. Über den Alpen sind beispielsweise jedoch auch Geschwindigkeiten von über 100 km/h möglich.
Theoretisch sind der Höhe keine Grenzen gesetzt. Personenfahrten finden normalerweise zwischen 300 und 3000 Metern statt. Einflussfaktoren sind dabei die jeweiligen Wetterbedingungen, der Einsatzort und die Beladung des Ballons. Über den Alpen können sogar Höhen von 6000 Metern erreicht werden, dann aber nur mit Sauerstoffgeräten für die Insassen.
Bei der Fahrtdauer spielen vier Faktoren eine erhebliche Rolle: der Gasvorrat, die Windgeschwindigkeit, die Wetterbedingungen und die Anzahl der Mitfahrer. In der Regel legen Ballone während einer Fahrt in ein bis zwei Stunden zwischen 5 und 30 km zurück.
Die hohen Temperaturen von teilweise über 100 °C und die UV-Strahlung setzen der Ballonhülle massiv zu. Je nach Pflege und Betriebsstunden hält eine Ballonhülle zwischen 400 und 600 Betriebsstunden.
Brenner und Korb halten doppelt so lang. Alle 100 Betriebsstunden bzw. einmal im Jahr wird ein Ballon von einem Sachverständigen des Luftfahrtbundesamtes auf seine Fahrtauglichkeit überprüft (TÜV).
Wie bei einem Autoführerschein auch, muss man für einen Ballon eine Prüfung ablegen. Hierzu bedarf es einer Ausbildung, die zahlreiche Fahr- und Theoriestunden sowie Starts und Landungen beinhaltet, bevor man eine schriftliche und praktische Prüfung ablegt.
Es ist auch nachts möglich, mit einem Ballon zu fahren. Üblicherweise startet man vor Sonnenaufgang, um im Hellen wieder zu landen. Da der Ballon nicht bzw. nur gering steuerbar ist, wäre die Landung auf einem unbekannten Gebiet im Dunkel der Nacht mit einem hohen Risiko verbunden.
Die Sicherheit der Personen im Korb hat bei den Starts und den Landungen höchste Priorität. Gestartet werden darf von jedem geeigneten Grundstück aus (Außenstarterlaubnis), sofern der Besitzer seine Erlaubnis gegeben hat und die allgemeinen Flugverkehrsvorschriften eingehalten werden. Dies gilt auch für die Landung.
Da ein Ballon nicht gesteuert werden kann, gilt die Außenlandeerlaubnis. Sollte während der Landung ein Schaden an fremdem Eigentum entstanden sein, muss die Versicherung des Piloten für den Schaden aufkommen. Ebenfalls hat der Grundstückseigentümer das Recht, die persönlichen Daten wie Name, Adresse etc. des Piloten zu erfragen. Er darf die Landung und den Abtransport des Ballons jedoch nicht verhindern.
Da der Ballon mit dem Wind fährt, weht im Ballonkorb kein Wind. Der Brenner und die Sonne sorgen für etwas Wärme, denn gefahren wird schließlich nur bei „gutem Wetter“.
Date: 02/14/2009
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